Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauch
Für alle ehrenamtlich tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen der Kinder und Jugendarbeit im Schleswig-Holsteinischen Fachverband für Karate e. V. (KVSH).
1. In der Kinder- und Jugendarbeit im KVSH übernehme ich als Leitungskraft in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein Ziel meiner Arbeit ist dabei der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen, sexueller Gewalt, sowie vor einer sexualisierten Atmosphäre und geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
2. Jugendverbandsarbeit lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Deshalb versichere ich, dass im Zusammenhang mit einem Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder sexuellen Missbrauchs gegen mich weder eine Anklage anhängig ist, noch eine Verurteilung vorliegt.
3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Ich achte die Persönlichkeit und Würde der Kinder und Jugendlichen.
4. Karate ist eine Kampfsportart, bei der direkter, enger Körperkontakt eine große Rolle spielt und bei vielen Techniken unabdingbar ist. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren.
5. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt, nicht toleriert und dagegen aktiv interveniert.
6. Ich gestalte die Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.
7. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
8. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich nutze meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu den mir anvertrauten jungen Menschen. Ich weiß, dass dieses Verhalten strafbar sein kann und verbands- und zivilrechtliche, gegebenenfalls auch strafrechtliche Folgen haben kann.